
Kaufprämie/Umweltbonus: Der frühere BAFA-Umweltbonus wurde am 18.12.2023 beendet; neue Anträge sind nicht möglich.
KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ (PV + Speicher + Wallbox): Nicht mehr beantragbar (Bestandsinfos bleiben verfügbar).
THG-Prämie 2025: Für reine E-Fahrzeuge können Halter:innen weiterhin jährlich eine Auszahlung erhalten; typische Auszahlungen 2025 liegen (je nach Anbieter/Modell) grob zwischen ~65–135 €. Wichtig: Einreichung beim UBA muss bis 15. 11. 2025 erfolgen (viele Anbieter setzen dafür Ende Oktober als interne Frist).
Kfz-Steuerbefreiung: E-Autos mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind bis zu 10 Jahre, längstens bis 31.12.2030, von der Kfz-Steuer befreit.
Dienstwagen-Vorteil: Für E-Dienstwagen gilt die 0,25 %-Regel (geldwerter Vorteil) – 2025 bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 €.

Viele Länder und Kommunen fördern Wallboxen/Ladepunkte oder spezifische Vorhaben (z. B. Mietwohngebäude, Quartierslösungen). Beispiele:
NRW: Landesprogramm für private Ladestationen an Miet-/WEG-Objekten: 40 % Zuschuss, max. 1.500 € pro Ladepunkt (EE-Strom erforderlich).
Bayern (öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur): Programm läuft bis 31.12.2025, Förderaufrufe zeitlich begrenzt (aktuell ggf. kein Call offen).
Hinweis: Zusätzlich lohnen sich kommunale Programme der Stadtwerke (z. B. Zuschüsse für Wallboxen, PV-Bonus). Wir prüfen mit Ihnen, was am Standort von BMW Philipp Automobile aktuell verfügbar ist.
Fahrzeug (Neu/gebraucht, Privat/Dienstwagen), Laden zuhause/Job/öffentlich, evtl. PV/Heimspeicher.
Bund: Umweltbonus entfällt; THG-Prämie jährlich möglich; Kfz-Steuerbefreiung prüfen; bei Dienstwagen 0,25 %-Regel beachten. Land/Kommune: Aktuelle Richtlinien & Fristen checken (z. B. NRW/Bayern; Stadtwerke).
Viele Programme verlangen den Antrag vor Auftragserteilung; sichern Sie sich ggf. verbindliche Angebote als Nachweis.
Personalausweis, Fahrzeugschein (für THG), Kostenvoranschläge (Wallbox/Installation), ggf. Energie-/Stromnachweise.
THG-Quote 2025: Einreichung beim UBA bis 15. 11. 2025 (Anbietervorgaben oft früher).
(falls gefordert) und Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen.
Förder-Check kostenlos anfragen
Aktuell nein. Die frühere BAFA-Prämie (Umweltbonus) ist beendet. Politische Pläne werden diskutiert (z. B. Social-Leasing/Leistung für Ladeguthaben), sind aber kein beschlossener Zuschuss für Privatkäufe. Wir halten die Seite aktuell.
Sie schwankt marktbedingt; Vergütungen bewegen sich 2025 grob im Bereich ~65–135 € pro E-PKW. Entscheidend sind Anbieter-Modell und Zeitpunkt.
Spätestens 15. 11. 2025 muss der Antrag beim UBA sein; viele Anbieter setzen 31. 10. 2025 als sichere Frist.
Ja: Kfz-Steuerbefreiung (bis zu 10 Jahre, längstens bis 31.12.2030 bei Erstzulassung bis 31.12.2025) und 0,25 %-Regel für E-Dienstwagen (bis 100.000 € BLP).
Das frühere KfW-Programm 442 ist aktuell geschlossen. Landes- und kommunale Programme können jedoch weiter fördern (z. B. NRW).